Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Geschäftsbedingung gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Hörsysteme-Akustikers.


I. Besondere Bedingungen für Kaufverträge

1.  Abschluß des Kaufvertrages
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Hörsysteme-Akustiker die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch Mitteilung der Auslieferung der Ware annimmt.

2.  Lieferfähigkeit/Lieferzeit
Lieferfristen oder -termine sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferung durch den Hörsysteme-Akustiker erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt für den Fall, dass die Nichtbelieferung von Hörsysteme-Akustikern nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten DeckungsGeschäftes mit seinem Zulieferer.

3.  übernahme des Kaufgegenstandes
Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht fristgemß ab, ist der Hörsysteme-Akustiker berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist zu Abnahme vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
Verlangt der Hörsysteme-Akustiker Schadensersatz aufgrund des Verzuges, so beträgt der Schadensersatz 15% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der K�ufer nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Nachweis eines h�heren Schadens bleibt dem Hörsysteme-Akustiker vorbehalten.

4.  Sachmängel
Die Gewährleistung beim Kauf von Gegenständen richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, mangelnder oder falscher Pflege oder auf ausgelaufene bzw. auf die Verwendung ungeeigneter Batterien zurückzuführen sind.


II Besondere Bedingungen für Reparaturen und sonstige handwerkliche Leistungen

1.  Handwerksgerechte Ausführung
Reparaturen und Anpassungen von Hörsystemen erfolgen so, wie es bei Werkleistungen der gleichen Art üblich ist und vom Kunden nach der Art des Werkes erwartet werden kann. Eine zweckmäßige Anpassung im Einzelfall erfolgt nach den möglichkeiten, wie sie handwerksgerechter, üblicher Werkleistung entspricht.

2.  Gewährleistung
Die Gewährleistung für Leistungen, Reparaturen und Anpassungen richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen den Hörsysteme-Akustiker beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit Abnahme der Werkleistung. Bei arglistigem Verschweigen von mängeln oder übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende ansprüche unberührt.

3.  Rücktrittsvorbehalt
Ergibt sich trotz vorheriger handwerksgerechter, fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag zur Reparatur oder einer Anpassung des Gerätes nach den Maßstäben handwerksgerechter üblicher Leistung unausführbar ist, kann der Hörsysteme-Akustiker vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts vom Vertrag durch den Hörsysteme-Akustiker hat der Kunde nur einen Anspruch auf Rückgabe des Gerätes in dem Zustand, in dem es sich nach der Bearbeitung befindet. Kosten werden vom Kunden in diesem Fall nicht erhoben. für den Fall der Kostenübernahme durch einen Kostenträger wird eine Kostenpauschale mit diesem abgerechnet.


III Gemeinsame Bestimmungen

1. Privatrechtsverhiltnis/Versicherungsleistungen Dritter
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Hörsysteme-Akustiker sind privatrechtlicher Natur. Der Kunde ist grundsätzlich zur Zahlung der Leistung des Hörsysteme-Akustikers verpflichtet. Der Kunde wird von dieser Verpflichtung befreit, wenn eine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers er Heilfürsorge vorgelegt wird, die die Entgelte für die Lieferungen und Leistungen des Hörsysteme-Akustikers abdeckt. Entspricht eine Kostenübernahmeerklärung nicht dem vereinbarten Tarif für die Lieferung und/oder Leistung des Hörsysteme-Akustikers, wird sie nur als Kostenzuschusserklärung angenommen. Der Kunde bleibt zur Zahlung des nicht bezuschussten Betrages gegenüber dem Hörsysteme-Akustiker verpflichtet. Kunden, die bei Auftragserteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines SozialversicherungsTrägers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorlegen, sind Selbstzahler. Legen Sie eine Kostenübernahmeerklärung später - aber noch vor Erteilung der abschließenden Kostenrechnung - vor, werden die Leistungen des Hörsysteme-Akustikers im Umfang der Kostenübernahmeerklärung direkt mit dem KostenTräger abgerechnet. Im übrigen bleibt der Kunde gegenüber dem Hörsysteme-Akustiker zur Zahlung verpflichtet.

2.  Eigentum und Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollst�ndigen Bezahlung Eigentum des Hörsysteme-Akustikers.
Gegenstände, die dem Kunden zur Probe übergeben werden, bleiben im Eigentum des Hörsysteme-Akustikers
Der Kunde ist verpflichtet Gegenstände, die im Eigentum des Hörsysteme-Akustikers stehen, pfleglich zu behandeln. Wartungsarbeiten muss der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen lassen. Der Kunde haftet auch für leicht fahrlassige Beschadigungen des Gegenstandes.

3.  Haftung
Die Haftung des Hörsysteme-Akustikers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beschrankt sich bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel beruhen, verjahren in einem Jahr.
Diese Haftungsbeschränkungen stehen Ansprüchen des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht entgegen. Die Haftung für arglistiges Verhalten wird durch sie nicht beschränkt.

4.  Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag für Verkäufe, Leistungen und Reparaturen wird mit Zustellung/Aushändigung der Rechnung an den Zahlungspflichtigen fällig. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
Der Kunde kommt mit der Zahlung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, die auf die Folgen des rzuges besonders hinweist, leistet.
Der Rechnungsbetrag ist während der Verzugszeit zu verzinsen. Der Verzinsungssatz beträgt für das Jahr 5% über dem Basissatz.


Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung nach VSBG

Die Firma Hoerstube OHG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können jedoch vor der Vermittlungsstelle

Handwerkskammer Oldenburg
- Schlichtungsstelle -
Theaterwall 32
26122 Oldenburg

Telefon: 0441 232-221
Telefax: 0441 232-272
E-Mail: info@hwk-oldenburg.de

verhandelt werden.